Als Notarin bin ich für die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften zuständig. Werden notariell beglaubigte Verträge wie zum Beispiel beim Kauf von Grundstücken oder beim Abschluss von Eheverträgen benötigt oder muss eine Grundschuld bestellt werden, bin ich Ihre Ansprechpartnerin. Zudem beurkunde ich letztwillige Verfügungen, Patientenverfügungen, Vorsorge- und Generalvollmachten und Gesellschaftsverträge.
Auch Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Ich formuliere den Text der Anmeldung und überwache die richtige Eintragung. Außerdem berate ich Sie umfassend über die damit zusammenhängenden Fragen.
Im Vertretungsfall ist Herr Meyer als Notarvertreter für mich tätig.