Bedeutend für jeden Arbeitgeber und -nehmer ist das geltende Arbeitsrecht. Es umfasst alle Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Eine wichtige Grundlage für die Erwerbstätigkeit ist der Arbeitsvertrag. In diesem fixieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle Rechte und Pflichten bei der Ausübung seiner Tätigkeit. Die gesetzlich festgelegten Punkte, die in jedem Arbeitsvertrag stehen müssen, sind im Arbeitsrecht geregelt und werden durch uns auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Wir vertreten hier sowohl die Interessen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Das Recht der Kündigung steht beiden Vertragspartnern zu, für den Arbeitgeber gelten allerdings strengere Voraussetzungen, da der Arbeitnehmer einem Kündigungsschutz unterliegt. Die Belange des Mandanten, egal welche Seite es betrifft, werden durch unsere anwaltliche Betreuung rechtskonform geregelt.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist bestimmt, dass der Arbeitgeber zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist. Steht der Lohn aus, kann der Arbeitnehmer diesen einfordern.
Das Arbeitszeugnis ist für den Arbeitgeber zum Ende eines Arbeitsverhältnisses eine Pflicht, für den Arbeitnehmer existenziell wichtig für sein berufliches Fortkommen.