Teaser zum Baurecht & Immobilienrecht

Seit über 25 Jahren gehört der Bereich des Baurechts zu unseren Interessenschwerpunkten.

Kompetente Vertretung für beide Seiten, sowohl für Bauherren als auch für Bauunternehmer und Handwerker: Durch das private Baurecht werden die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten geregelt. Grundlage des privaten Baurechts ist das Werkvertragsrecht. Hier erwartet die Klienten ein umfassender Rechtsbeistand bei der Gestaltung und Abwicklung von Werk- und Werklieferungsverträgen, insbesondere Bauverträgen, sowohl nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).

Zum einen geht es um die Sicherung und Durchsetzung der Vergütungsansprüche der Bauunternehmer, der Handwerker und – unter Berücksichtigung der Honorarordnung (HOAI) – der Architekten. Zum anderen setzen wir uns für die Ansprüche des Bauherren bei Baumängeln („Pfusch am Bau“) oder verzögertem Bauablauf ein.

Beim Beweissicherungsverfahren werden Fakten und Mängel festgestellt, dank denen eine außergerichtliche Einigung ermöglicht werden kann. Speziell im Baurecht gibt es dadurch die Möglichkeit, kurzfristig Beweise über einen bestimmten Bauzustand zu sichern, der später verdeckt werden könnte. Gibt es zum Beispiel Mängel am Bauwerk, lässt sich durch das Verfahren die Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten feststellen.

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