Teaser zum Erbrecht

Der letzte Wille – er sollte festgehalten werden, bevor es zu spät ist. Wir gestalten Testamente jeglicher Art, auch letztwillige Verfügung genannt. Dies kann ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten und Lebenspartnern („Berliner Testament“) sein oder ein Ehegattentestament, durch den der hinterbliebene Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt wird.

Neben dem Testament bieten wir Ihnen mit dem Erbvertrag eine weitere Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib Ihres eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Mit einem Erbvertrag bindet sich der Erblasser gegenüber seinem Vertragspartner.

Als Erbe hat man regelmäßig das Problem, gegenüber Banken und Behörden sein Erbrecht nachweisen zu müssen – Hier bedarf es häufig einem Erbscheinverfahren. Sofern jedoch ein notarielles Testament vorliegt, ersetzt dieses in der Regel den Erbschein.

Wer nach dem Gesetz erbberechtigt ist, das Vermögen aber laut Erblasser anderen überlassen muss, hat als Kind, Eltern, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner den Anspruch auf einen Pflichtteil. Hier stehen wir Ihnen zur Seite, damit Sie diesen geltend machen können.

Auch demjenigen, der bewusst ein Erbe ausschlagen möchte, weil dieses zum Beispiel belastet ist, stehen wir beratend zur Seite.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Teil seines Eigentums noch zu Lebzeiten an Familienmitglieder zu verschenken oder zu übertragen, die das Vermögen im Erbfall ohnehin erhalten würden. Wir achten hierbei auf die Absicherung des Schenkers, insbesondere in Form von Nutzungsrechten, Pflegeverpflichtungen, Rentenzahlungen und klaren Regelungen für den Vermögensrückfall.

Doch auch zu Lebzeiten lässt sich vorsorgen. Wir errichten Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

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